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Satzung

Kegelclubsatzung

“ Die 10 glorreichen 7 “

§ 1

Der Kegelclub “Die 10 Glorreichen 7“ ist ein reiner Männerkegelclub. Ausnahmen werden nicht zugelassen.

§2

Der gemeinsame Kegelabend findet alle vier Wochen Freitags ab 20.00 Uhr in einer von allen bestimmten Lokalität statt und endet gegen 23.00 Uhr. Die Lokalität kann nur mit Zustimmung der Mehrheit gewechselt werden.

§3

Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und dessen Vertreter, dem Kassenwart und dem Schriftführer.

§4

Eine Abwahl des Vorstandes ist auf Antrag der Mehrheit der Mitglieder jederzeit möglich. Gleichzeitig mit der Abwahl muss jedoch eine Neuwahl stattfinden.

§5

Die Kasse ist spätestens nach einem Jahr zu prüfen. Das Kegelgeld ist vom Kassenwart auf einem Sparbuch anzulegen.

§6

Bei Neuaufnahmen ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich. Bevor ein neues Mitglied aufgenommen wird, muss dieses mindestens dreimal als Gastkegler beim Kegeln anwesend gewesen sein. Die Mitglieder müssen geheim unter sich darüber abstimmen, ob der neue Kegler aufgenommen wird. Es darf keine Gegenstimme existieren, höchstens Enthaltungen. Sollte der Gast aufgenommen werden, so wird selbstverständlich das Geld, welches vom Gastkegler eingezahlt worden ist voll angerechnet.

 

Satzung Seite 2

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